| |
Deckbedingungen
Deckbedingungen
Alle Hengste unserer Station decken im Natursprung.
Bedeckung erfolgt nur nach Abgabe des Deckscheins.
Als Deckgeld für die im Natursprung stehenden Hengste sind 200,- Euro sofort und die Differenz zur Decktaxe des jeweiligen Hengstes nur bei Trächtigkeit bis 30. Oktober 2010 zu entrichten.
Sollte eine Stute nicht tragend sein, ist dies durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Liegt eine solche Bescheinigung bis zum 1. Oktober des Jahres nicht vor, wird der Differenzbetrag des Deckgeldes in Rechnung gestellt.
Wir erbitten die Anmeldung für die in Besamung stehenden Hengste bis 8:30 für den Samenversand des Folgetages.
Aus der Anmeldung der zu besamenden Stuten müssen folgende Angaben hervor gehen: gewünschter Hengst, Name und vollständige Adresse des Stutenbesitzers, Versandanschrift und die kompletten Angaben zur Stute: Name, Abstammung, Lebensnummer.
Stuten die bei uns auf Station stehen können für eine Besamungspauschale von den enstsprechenden Hengsten besamt werden.
Besamungspauschale 1. Rosse: 50,- Euro, 2. Rosse: 50,- Euro, ab der 3. Rosse 35,- Euro.
Stuten die zur Besamung oder zum Natursprung zu uns auf Station gebracht werden, müssen getupfert sein. Ausgenommen sind Stuten mit Fohlen bei Fuß.
Die Tagessätze für die Unterstellung Ihrer Stuten betragen 7,- Euro.
Kosten für Samenversand werden gesondert in Rechnung gestellt.
Besamung erfolgt nur nach Abgabe des Deckscheins.
Die Unterstellung Ihrer Stuten auf unserer Station erfolgt auf eigene Gefahr. Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird wenn der Hengsthalter es für erforderlich hält.
|